Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Meine Gedanken dazu

Lex, Monday, 12.09.2011, 21:31 (vor 5219 Tagen) @ King Julien

Punkt 1, die gemeinsame Kinderbetreuung halte ich für sinnvoll und gut.

Punkt 2 sollte aufgrund des Kindeswohls ebenfalls umgesetzt werden. Ein Kind hat ein Recht auf beide Eltern, im ungekehrten Fall natürlich das selbe.

Punkt 3, der Unterhalt sollte generell dem Kind zugute kommen, inwiefern eine gemeinsame Kinderbetreuung dies tatsächlich als Resultat hervorbringt bleibt abzuwarten.

Punkt 4 bin ich dagegen. Die Verfahrenskostenhilfe ist dazu da, dass man sein Recht auch bekannt, wenn man finanziell nicht so gut gestellt ist. Inwiefern Anwaltschaft in Sorge- und Betreuungsverfahren eingesetzt werden sollten, kann ich nicht sagen, da ich mich mit der Thematik bisher nicht auseinander gesetzt habe.

Punkt 5 ist schon daher schwer umsetzbar, weil Artikel 1-20 soweit ich weiß nicht in ihrem Sinn verändert werden dürfen. Dazu müsste das GG als Ganzes außer Kraft gesetzt werden, was der Mehrheitsentscheidung der Deutschen bedarf. Ich würde eher ein Abs. 4a vorschlagen, der auch dem Vater Anspruch auf Schutz und Fürsorge der Gemeinschaft zuspricht.

Punkt 6 sollte doch entsprechend unter §§153 oder 164 fallen oder irre ich mich da? Die Strafen sollten nur entsprechend angehoben werden. (vgl. der Fall in England, wo zwei Frauen zu 20 Monaten verurteilt worden sind). Hierbei gilt zu beachten, dass es einen Unterschied gibt, ob derjenige Mangels Beweisen freigesprochen wurde oder ob die Person gar selbst zugibt, das Gegenüber falsch beschuldigt zu haben.

Punkt 7, die Umwandlung in Gewaltschutzhäuser finde ich grundsätzlich eine gute Idee. Wenn der aktuelle Zustand beibehalten werden soll, so bedarf es dann aber auch Männerhäuser, damit diese sich in dem Falle zurückziehen können. Denn es kann durchaus sein, dass einige Personen "Berührungsängste" mit dem anderen Geschlecht haben, nach negativen Erfahrungen, diese sollten aber auch baldmöglichst aufgehoben werden, damit ein normales Leben in der Gemeinschaft wieder möglich ist.

Punkt 8, das Gewaltsschutzgesetz ist ja inhaltlich durchaus nachvollziehbar, Problem ist die einseitige Umsetzung. An dieser Stelle bedarf es anscheinend der Förderung und Sensibilisierung einiger Polizeibeamter, damit diese das Thema auch wirklich ernst nehmen und nicht wie mancherorts berichtet, den Betroffenen auslachen.

Punkt 9, halte ich für Übertrieben. Der Feminismus hat ja durchaus einiges erreicht, doch weiß er eben an einigen Stelle nicht, wo er aufzuhören hat.

Punkt 10, Also eine "Säuberung" wirst Du da nicht schaffen, die Neutralität sollte allerdings eines der obersten Gebote sein, das stimmt. Die Gleichstellungsbeauftragen würde ich ebenfalls abschaffen bzw. ggf. die Stellen zu Gleichberechtigungsbeauftragen umwandeln, bei denen ALLE das Recht haben diese Position zu besetzen und eine Person in diese Position zu wählen. Die derzeitigen Gleichstellungsbeauftragen sind kurzum: Frauenbeauftragte, wer das nicht merkt, der scheint verblendet.

Punkt 11, da wo Förderungsbedarf ist, soll es ihn geben und das eben auch bei Kindern- und Jugendlichen. Es ist allerdings fraglich, ob ein "Nur-Frauen-Technik"-Studiengang wirklich finanziert werden muss. Wenn die Universität das möchte, dann möge sie das mit ihrem Budget machen ansonsten gibt es den allgemeinen Technik-Studiengang, da werden soweit mir bekannt Frauen auch aufgenommen.

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