Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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kgN

Mus Lim ⌂, Monday, 12.09.2011, 21:26 (vor 5219 Tagen) @ Narrowitsch

Woran unschwer zu erkennen ist, das dieser Punkt nicht zum kleinsten gemeinsamen Nenner zählt, der wohl als unabdingbare Voraussetzung für einen gemeinsamen Forderungskatalog der Männerbewegten, Antifeminsten, Väteraktivisten und wen weiß ich noch, gesetzt werden müsste.

Es gibt keinen "kleinsten gemeinsamen Nenner", nur partielle gemeinsame Teilmengen.

Das Problem liegt aber auch darin, dass nicht zwischen Konkubinat und Ehe/Familie unterschieden wird.
Viele, die gegen das Familienoberhaupt sind, streben auf Nachfrage eher ein Konkubinat als eine Ehe an. Aber wenn von Familienoberhaupt gesprochen wird, fühlen sie sich angesprochen, um rumzuquäcken.

Ein Konkubinat braucht natürlich kein Familienoberhaupt, weil es jederzeit und ohne Angabe von Gründen auflösbar ist. Bei nicht wenigen Beziehungen mit staatlichem Trauschein handelt es sich um mehr oder weniger verkappte Konkubinate.

Dann wird unkontrolliert drauflos geschlagen, ohne zu merken, dass aneinander vorbei geredet wird.

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