Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Art. 5 Abs. 1 GG !

Antworter, Sunday, 24.07.2011, 16:27 (vor 5270 Tagen) @ OpiWahnGanovi

Du beherrschst ja offensichtlich die Praktiken der Meinungsunterdrückung!
Bist wohl ein Staatsbediensteter? Art. 5 Abs. 1 GG gilt für alle Menschen
und nicht nur für die Gurkentruppe da oben.

Tja.... das mit der Spekulation....
ich hatte eigentlich nur gehofft, du würdest den eigenen Quatsch glauben, den du schreibst:
Wenn die norwegische Polizei u. Justiz noch nicht vom feministischen Virus befallen und verpudelt sein sollte, dann gehen sie erst mit Fakten und Tatsachen an die Öffentlichkeit. Ich erinnere nur an die Berichterstattung deutscher Medien im Fall Kachelmann. So sollte es nicht sein, ist aber hier in FEZI-Deutschland leider bittere Realität.

Mal sehen, wie die Norweger das handhaben.
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Na., die Norweger scheinens zu können - besser als du jedenfalls

http://www.wgvdl.com/forum/index.php?id=193087


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