Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Art. 5 Abs. 1 GG !

OpiWahnGanovi, Sunday, 24.07.2011, 14:00 (vor 5270 Tagen) @ Antworter

.... oder einfach mal das Maul halten, wenn es an der Zeit ist!

Du beherrschst ja offensichtlich die Praktiken der Meinungsunterdrückung! Bist wohl ein Staatsbediensteter? Art. 5 Abs. 1 GG gilt für alle Menschen und nicht nur für die Gurkentruppe da oben.


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