Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Sohnemann, Wednesday, 15.06.2011, 13:28 (vor 5311 Tagen) @ Rumpelstilzchen

Hi Rumpelstilzchen,

ich schrieb von Angriffen auf den Richter, bei der gegnerischen Anwältin ist das was anderes, wobei auch da rein sachliche Argumentation ohne Zynismus im Endeffekt vielleicht weiter hilft. Was ich außerdem meinte ist, dass man aus dem Erlass der einstweiligen Anordnung, nicht allzuviel schließen bzw. unterstellen sollte. Ist eine vorläufige Entscheidung, mehr nicht. Die Abwägungen habe ich schon angesprochen. Im Endeffekt kann das durchaus zugunsten der Informationsfreiheit ausgehen, nur auf die Schnelle wude die Veröffentlichung der Adresse einmal gestoppt.


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