Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Halt uns auf dem Laufenden

Sohnemann, Wednesday, 15.06.2011, 12:22 (vor 5311 Tagen) @ Rumpelstilzchen

Halt uns auf dem Laufenden!
Ich finde das juristische äußerst spannend, was und wie im Hauptverfahren dann begründet werden soll, dass niemand die Adresse eines Frauenhauses veröffentlichen darf.
Halte dich mit Angriffen auf den Richter zurück. Der hat zunächst einmal untersagt, weil in der Abwägung, was schlimmer ist, es schlimmer wäre, man darf die Adressen nicht veröffentlichen und sie stehen noch lange im Internet als du nimmst sie raus und im Verfahren wird geklärt, dass sie veröffentlicht werden dürfen und setzt sie später wieder rein.
Die Parallele zum eingerichteten Gewerbebetrieb finde ich übrigens gewagt und bin gespannt, was der Richter dazu schreiben wird. Eine sittenwidrige Schädigung durch Mitteilung einer Adresse, eines Hauses (noch nicht einmal einer Person).
Fordere den Richter auf rein juristisch zu arbeiten. Nur weil seit Jahrzehnte akzeptiert wird, dass die Frauenhausadressen geheim sind, muss das nicht bedeuten, dass sie geheim bleiben müssen.


gesamter Thread:

 

powered by my little forum