Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Gedankenspiel, rechtlich nicht regulierbar...

Kritiker, Wednesday, 15.06.2011, 11:33 (vor 5311 Tagen) @ Rumpelstilzchen

In D. herrscht was das Fotografieren angeht, sog. Panoramafreiheit.
Dies bedeutet, dass alles ohne Hilfsmittel vom öffentlichen Grund aus fotografiert werden darf.
Werden keine anderen rechte verletzt (z.B. Persönlichkeitsrechte, andere Urheberrechte etc.) dürfen solche Fotos auch veröffentlicht werden.

Das fotografieren von Häusern und veröffentlicher dieser Fotos berührt in D. allg. keine weiteren Rechte (anders als z.B. in Frankreich).

Das bedeutet nun, dass alle die die bestimmten Adressen kennen und in deren Nähe wohnen Fotos machen könnten.

Diese Fotos könnten überall da rein geballert werden, wo auch sonst Fotos gezeigt werden, die Adresse könnte im beschreibenden Text oder gleich ins Bild, das würde dann nie wieder mit noch so viel Rechtsverdreherei getilgt werden können.


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