Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Farbenlehre

adler, Saturday, 21.04.2007, 01:19 (vor 6817 Tagen)

Damit ich nicht farbenblind werde:

Rote Maenner braucht das Land
Willkommen bei den RotenMännern!

Wenn ihr euch für das Geschlechterverhältnis in unserer Gesellschaft, Fragen des Familienrechts, Väterinteressen und Väterrechte, Gleichberechtigung der Geschlechter und die Kritik des Feminismus dort, wo dieser sich in dummdeutschem Hohlgebrabbel erschöpft, interessiert, dann seid ihr richtig auf dieser Homepage.

Wir sind politisch links und liberal, wir stehen für eine soziale und ökologische Politik jenseits überkommener Grabenlinien und kämpfen dafür, dass diese nicht durch einen Vulgärfeminismus diskreditiert und beeinträchtigt wird, wie er in allen relevaten linken Parteien inzwischen starke Positionen erobert hat.

Wenn ihr mehr über uns wissen wollt, lest unser Manifest "RoteMänner braucht das Land". Wenn ihr euch an unserer Diskussion beteiligen wollt, lest die RoteMännerInfos auf dieser Webseite oder bestellt den Direktbezug per E-Mail über die angegebenen Kontaktadressen. Kritik, Zuspruch, eigene Beiträge zur Geschlechterdebatte sind stets willkommen. Eine Garantie für deren Wiedergabe können wir derzeit nicht geben, wir arbeiten jedoch an einen Forum für die Freunde und Unterstützer unseres Projekts.

Lasst euch von unserem Namen nicht abschrecken: Frauen sind bei uns sehr willkommen, wenn sie diesseits feministischer Formen intellektueller Verarmung denkfähig und dialogbereit sind und von uns keine Vergewaltigung der Sprache zugunsten einer abstrusen Politischen Korrektheit erwarten. Der Anteil der Leserinnen des RoteMännerInfos macht derzeit knapp 20 Prozent aus. Eine Quotenlücke wollten die RotenMänner schließlich nie schließen! Sonst hießen wir wahrscheinlich auch anders.
Joachim Bell (Redakteur)
Joachim Kuhn (Webmaster)

http://www.dabbel.de/rotemaenner/index.html

Gruß Adler
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Dabei "betonte der Führer (Adolf Hitler) mit aller Entschiedenheit, dass nicht die Sorge für das Wohl des Kindes in erster Linie ausschlaggebend sei, sondern das ethische Recht der Mutter auf das Kind"
-zitiert nach Schubert, Das Familien- und Erbrecht unter dem Nationalsozialismus, 1993, 703,704


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