Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Scheidung: Warum nicht die Haushaltshilfe vom Unterhalt abzi

GENESISWORKS, Sunday, 15.04.2007, 13:54 (vor 6822 Tagen) @ blendlampe

Eine Haushaltshilfe zu beschäftigen ist ohnehin steuerlich begünstigt, §
35a EStG. Darauf wird vermutlich verweisen werden.

Ich mach das ohnehin anders. Anstatt Geld sauer zu verdienen und dann auch
noch Anstrengungen zu unternehmen, etwas davon in diesem Unterhaltswahnsinn
zu behalten, mache ich gar nichts mehr. Das Geld dürfen jetzt andere sauer
verdienen, um die Ex zu finanzieren. Die braven Bürger. Teure Ausbildung
und dann Umsatz-Totalausfall bei mir, Kostenbelastung durch die Ex, der
man diverse Sozialleistungen angedeihen lässt. Das wirkt stärker.

Nichts zu tun ist besser wie mit viel Mühe nichts zu erschaffen.

RICHTIG!!!!!!


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