Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Da kapiert's mal wieder einer nicht

Bero, Wednesday, 23.03.2011, 10:17 (vor 5414 Tagen) @ Beelzebub

Das wesentliche hast du mal wieder nicht begriffen: der Mann wurde wegen
versuchten Mordes zum Nachteil der Schwangeren verurteilt, nicht zum
Nachteil des Fötus. Hätte er nur versucht, den Fötus "umzubringen", ohne
die Schwangere dabei in Gefahr zu bringen, wäre er - bei guter
Verteidigung - wahrscheinlich mit einer Bewährungsstrafe davongekommen.

Mit solcher Abwegigkeit habe ich tatsächlich nicht gerechnet. Ich bitte um Vergebung für meine begrenzte Vorstellungskraft die deutsche Justiz betreffend. Dem Schweinehund will ich nicht das Wort reden, auch seine Rücksichts- und Skrupellosigkeit nicht bestreiten. Aber MORD bedeutet Vorsatz, nicht Inkaufnahme. Vorsatz ist hier nur gegenüber dem altersmäßig definierten Nicht-Menschen gegeben


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