Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Da kapiert's mal wieder einer nicht

Beelzebub, Tuesday, 22.03.2011, 01:44 (vor 5415 Tagen) @ Bero

Das Wesentliche des Beitrages hast du leider nicht erfasst. Abtreibung
ist jetzt Mord nach deutscher Rechtssprechung

Das wesentliche hast du mal wieder nicht begriffen: der Mann wurde wegen versuchten Mordes zum Nachteil der Schwangeren verurteilt, nicht zum Nachteil des Fötus. Hätte er nur versucht, den Fötus "umzubringen", ohne die Schwangere dabei in Gefahr zu bringen, wäre er - bei guter Verteidigung - wahrscheinlich mit einer Bewährungsstrafe davongekommen.

Abtreibung war in Deutschland noch nie einem Mord gleichgesetzt (außer im dritten Reich und auch dort nur bei "arischen" Schwangerschaften) und wird es auch nie sein - und das ist auch gut so. Schon weil jede Abtreibung einen entrechteten und geplünderten Vater weniger bedeutet.

@ Holger

Ich kann mir gut vorstellen, dass das Urteil einer Revision standhält. Da das heimliche Beibringen von Gift grundsätzlich als heimtückisch im Sinne von § 211 Abs. 2 StGB gilt - übrigens sehr zum Leidwesen feministischer Juristinnen - reicht es für einen Mordversuch aus, wenn der Täter zumindest bedingten Tötungsvorsatz hatte. Für einen bedingten Tötungsvorsatz reicht es, dass er den Tod der Frau zumindest für möglich gehalten und in Kauf genommen hat, was der Fall sein dürfte, da Mediziner für gewöhnlich über die (Neben)wirkung von Marcumar Bescheid wissen.

Beelzebub

--
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