Man muss die Kirche auch mal im Dorf lassen können.
...oder wenigstens sauberer recherchieren.
Schmalkalden
Arzt wegen versuchten Mordes angeklagt
Wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung muss sich seit Montag ein Arzt vor dem Coburger Landgericht verantworten. Im Falle einer Verurteilung drohen dem Schmalkaldener eine Haftstrafe sowie der Entzug seiner Approbation. Zum Prozessauftakt wies der Angeklagte nach Angaben eines Gerichtssprechers die Vorwürfe zurück.
Dem 41-jährigen Mediziner wird vorgeworfen seiner Geliebten ab Ende 2006 mehrfach das Blutverdünnungsmittel Marcumar verabreicht zu haben, um einen Schwangerschaftsabbruch herbeizuführen. Laut Anklageschrift wollte der verheiratete Arzt verhindern, dass sie das gemeinsame Kind austrägt und so seine Ehefrau etwas von der Liaison erfährt. Seine heimliche Gefährtin lehnte eine Abtreibung rigoros ab. Als sie dem Mediziner von der Schwangerschaft erzählte, soll er ihr Geld für eine Abtreibung angeboten haben.
Laut Anklage löste der Schmalkaldener Arzt wiederholt Tabletten zur Blutverdünnung in Tee auf und verabreichte seiner Geliebten heimlich das Getränk. Er habe ihr geraten, möglichst viel von dem Tee zu trinken, da er gut für die Schwangerschaft sei. Als sich die Frau im Juni 2007 wegen Zahnfleisch- und Nasenbluten in einer Klinik untersuchen ließ, flog die Tat auf. Bei einem Bluttest wurden blutverdünnende Medikamente nachgewiesen, die die Blutgerinnung der Schwangeren erheblich gestört hatten. Der restliche Verlauf der Schwangerschaft verlief komplikationslos, die ehemalige Geliebte brachte ein gesundes Kind zur Welt.
Für den Prozess vor dem Landgericht Coburg sind zunächst vier Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil wird am 4. November erwartet.
Es ist hier vom Blutverdünner Marcumar die Rede.
Nebenwirkung:
Nebenwirkungen (sog. UAW’s, unerwünschte Arzneimittelwirkungen) und Interaktionen mit anderen Medikamenten
Zu den häufigsten unterwünschten Wirkungen der Cumarin-Therapie gehören leichtere Blutungen mit Blutergussbildung (Hämatom).
In der Regel sind diese harmlos (2-5 % der Patienten), so dass das Absetzen des Medikaments ausreicht, bis die Konzentration der Gerinnungsfaktoren im Blut in zwei bis drei Tagen wieder ansteigt.
Bedrohlicher sind Blutungen aus den ableitenden Harnwegen oder im Magen, die insbesondere nach Überdosierung auftreten können.
Dann reicht die Zeitspanne bis zur Neusynthese der Gerinnungsfaktoren nicht aus und Vitamin K muss verabreicht werden, damit sofort in der Leber neue Gerinnungsfaktoren gebildet werden können.
Die Gerinnung normalisiert sich dann innerhalb weniger Stunden. In (seltenen) Notfällen, d.h. z.B. lebensbedrohlichen Blutungen innerhalb des Gehirns, werden die fehlenden Gerinnungsfaktoren direkt infundiert (über die Vene als Konzentrat verabreicht).
Eine ebenfalls sehr seltene, aber schwerwiegende Komplikation der Cumarintherapie wird durch die initial verstärkte Gerinnung ausgelöst:
Sehr kleine Gerinnsel (sog. Mikrothromben) verstopfen kleinste Venen und Kapillaren, die die Haut und das darunter gelegene (lat.: subcutane) Fettgewebe versorgen.
In der Folge sterben die betroffenen Zellen ab (medizinisch: Nekrose) und werden bläulich-schwarz. Diese Durchblutungsstörung tritt drei bis acht Tage nach Beginn der Behandlung mit Cumarinen / Marcumar auf und macht sich zu Beginn durch eine schmerzhafte Hautrötung bemerkbar.
Dann muss die Behandlung abgebrochen und mit Heparin, das allerdings nicht als Tablette eingenommen, sondern nur per Infusion direkt in die Vene gegeben werden kann, fortgesetzt werden.
Eine blau-gesprenkelte Verfärbung an den Fußsohlen oder Zehen kann auftreten, ist aber im Gegensatz zu den obig beschriebenen „Cumarin-Nekrosen“ harmlos und reversibel:
Dieses „Purple Toes Syndrome“ (englisch: Lila Zehen - Syndrom“) kann nach längerer, etwa drei bis achtwöchtiger Behandlung mit Cumarinen / Marcumar auftreten und bessert sich durch Hochlagern der Füße. Auch diese Nebenwirkung der Cumarin / Marcuamr - Therapie ist selten.
Wann darf Marcumar nicht gegeben werden?
In der Schwangerschaft dürfen Cumarine generell nicht verabreicht werden, da es sowohl in frühen Stadien der Kindesentwicklung zu schweren Schäden kommen kann („Embryopathien“, dritte bis achte Schwangerschaftswoche) als auch in den späteren, in der Regel nicht mehr so empfindlichen Entwicklungsstadien („Fetopathien“, ab der neunten Schwangerschaftswoche).
Auch in der Stillzeit (siehe auch Stillen) muss alternativ Heparin verwendet werden, da Phenprocoumon (Marcumar) sich auch in der Muttermilch anreichert und so Blutungen beim Kind verursachen kann.
Marcumar muss! einige Tage vor Operationen abgesetzt werden ansonsten kann der Patient verbluten oder schwere Schädigungen erleiden. Wenn Du einen Verwandten/Bekannten hast, der mal einen Herzinfarkt hatte bzw. dem ein Stent eingesetzt wurde, frag mal nach.
Aber ich hatte nicht den Eindruck, dass es Deine Intention war sich zu informieren.
Marcumar ist auch ugs. als Rattengift bekannt. die Ratte stösst sich und verblutet später innerlich.
Das Schwein hat nicht nur den Tod der Mutter in kauf genommen. sondern auch den Tod des Kindes bzw. schwere Missbildungen des Kindes
--
Man(n) sollte (s)eine Frau welche schweigt niemals unterbrechen...
gesamter Thread:
- LG Coburg: Abtreibung ist MORD! -
Strafmaß für Abtreibung,
21.03.2011, 16:32
- AW -
FEMhunter,
21.03.2011, 16:44
- AW - der_quixote, 21.03.2011, 17:06
- Man muss die Kirche auch mal im Dorf lassen können. -
der_quixote,
21.03.2011, 17:02
- Eben! -
Bero,
21.03.2011, 17:40
- Da kapiert's mal wieder einer nicht -
Beelzebub,
22.03.2011, 01:44
- Da kapiert's mal wieder einer nicht - Konsequent, 22.03.2011, 23:11
- Da kapiert's mal wieder einer nicht -
Bero,
23.03.2011, 10:17
- Nicht eindeutig - Susi, 23.03.2011, 12:24
- Genau - Susi, 22.03.2011, 13:40
- Da kapiert's mal wieder einer nicht -
Beelzebub,
22.03.2011, 01:44
- Eben! -
Bero,
21.03.2011, 17:40
- LG Coburg: Abtreibung ist MORD! -
Holger,
21.03.2011, 17:35
- Juristisch sehr schwierig! - Tom, 22.03.2011, 21:43
- AW -
FEMhunter,
21.03.2011, 16:44