Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Pädophilie

Gismatis, Basel, Friday, 11.03.2011, 12:45 (vor 5426 Tagen) @ David

Der Junge war 13, also ein Kind, und in jedem Fall das Opfer hier.

Die juristische Definition ist nur eine von vielen.

Selbst
wenn er sie hinterher noch erpresst hat oder was weis ich was, er ist das
Opfer und sie die Täterin.

Nein, wer jemanden erpresst, wird zum Täter. Auch ein 13-Jähriger weiß, dass man das nicht darf. Ein Jugendlicher, der nach einem Vorfall sich so wenig als Opfer fühlt, dass er den vermeintlichen Täter lieber erpresst, ist in meinen Augen kein Opfer, sondern ganz einfach verdorben!

Gewöhn dich an diesen Klang: OPFER und
TÄTERIN
und nicht andersrum.

Nochmal: Es geht mir nicht ums Geschlecht!

Und sie ist eine verdammte Kinderfickerin und es ist nicht einzusehen,
warum dieser jungen Frau Gnade gewährt werden sollte. Bei einem jungen
Mann(18), würden die ersten schon "Schwanz ab!" fordern.

Findest du das gut? Ich nicht.

Jeder der sich mit einem Kind einlässt macht sich Strafbar, es sei denn
er ist selbst unter 14 und somit nicht Strafmündig.

Das heißt aber nicht, dass Unter-14-Jährige für nichts verantwortlich gemacht werden. Auch Kinder können Täter sein.

Es ist nun mal so, dass ein 13
Jähriges Mädchen vom Alter genau zu einem 14 oder 15 Jährigen Jungen
passt. Darum werden üblicherweise Ausnahmen gemacht. Deshalb wäre auch
Marco Weiss hier in Deutschland nicht verurteilt worden. Aber sowas hängt
vom Richter ab.

Marco war 17.

--
www.subitas.ch


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