Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Frauenbonus in der Justiz

Rainer ⌂, Friday, 04.02.2011, 10:52 (vor 5460 Tagen) @ Timothy

Das ganze ist ein mieses Dreiecksgeschäft, die Mutter selber profitiert
rein rechtlich gesehen nicht vom Kindesunterhalt, der Unterhalt steht dem
Kind zu.

Vom Gesetz wäre die Sache klar.

§ 263 StGB, Betrug.
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Die Mutter würde als Täter für den entstandenen Vermögensschaden haften. Der richtige Vater könnte nur im Rahmen seiner Einkünfte herangezogen werden. (Wenn er z.B. nur 1500 Eur monatlich verdient und der falsche Vater aber Unterhalt auf Basis eines Einkommens von 3000 Eur monatlich gezahlt hat).

Hier sieht man auch das Eigenleben der Justiz. Die "Unabhängigkeit der Justiz" ist die Möglichkeit beliebig zu handeln, egal was in Gesetzen steht. Oder hat schon mal jemand gehört das eine Mutter wegen Betruges angeklagt wurde, weil sie einem Mann ein Kind untergeschoben hat. Betrug ist kein Antragsdelikt und muss von der Justiz verfolgt werden, wenn es ihr bekannt wird. Der Richter im Vaterschaftsprozess müsste also die Sache von sich aus an die Staatsanwaltschaft weitergeben, wenn sich herausstellt das der Vater gar nicht der Vater ist.

Wenn man berücksichtigt, dass Frauen von der Justiz so mit Samthandschuhen angefasst werden, wundert es nicht, dass der Frauenanteil bei den Gefängnisinsassen so gering ist.

Rainer

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