Justiz als Nutte der Macht
„Dass die Einkünfte möglicherweise zumindest zum Teil auch durch eine Straftat, nämlich durch Untreue oder Unterschlagung, erlangt worden sind, steht ihrer unterhaltsrechtlichen Qualifikation als Einkommen nicht entgegen.
Da ergeben sich, meiner Meinung nach, interessante Fragen:
Bin ich nun, um Unterhalt zahlen zu können, legitimiert oder sogar verpflichtet, Straftaten zu begehen, wenn sich keine legale Möglichkeit ergibt, anderweitig den Unterhalt zu erarbeiten?
Wird der aus einer Straftat erzielte Unterhalt zurückgezahlt, wenn ein Gericht mich zur Wiedergutmachung verurteilt, sprich der durch die Straftat erzielte Geldgewinn eingezogen wird.
Wenn ich wegen der Straftat verurteilt werde, sitzt dann die Unterhaltsempfängerin wegen Hehlerei oder so mit ein?
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Rainer,
03.02.2011, 15:50
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Sachse,
03.02.2011, 16:12
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Timothy,
03.02.2011, 16:56
- Von einer Kuckuckskindmutter den Unterhalt zurückfordern -
Mus Lim,
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DvB,
04.02.2011, 05:44
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