Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Justiz als Nutte der Macht

Timothy, Thursday, 03.02.2011, 16:56 (vor 5461 Tagen) @ Sachse

Bin ich nun, um Unterhalt zahlen zu können, legitimiert oder sogar
verpflichtet, Straftaten zu begehen, wenn sich keine legale Möglichkeit
ergibt, anderweitig den Unterhalt zu erarbeiten?

Zumindest scheint es dann irgendwie nicht mehr ganz ´so schlimm zu sein, davon zeugt schon die Wortwahl das der Verpflichtete damit aufhören "darf".

Wird der aus einer Straftat erzielte Unterhalt zurückgezahlt, wenn ein
Gericht mich zur Wiedergutmachung verurteilt, sprich der durch die Straftat
erzielte Geldgewinn eingezogen wird.

Mit Sicherheit nicht. Man wird damit argumentieren das nur die Einkünfte zum Zeitpunkt der Unterhaltsverpflichtung relevant waren und sich aus der Illegalität der Einkünfte keine Nachteile für die Profiteuse entwickeln dürfen da sie ja nicht zu 100% Wissen könne ob dieser oder jene Euro nun legal erwirtschaftet wurde.

Du kannst doch nichtmal von einer Kuckuckskindmutter den Unterhalt zurückfordern, sondern bist drauf angewiesen den richtigen Vater zu finden. Unterhaltsmütter sind in dieser Gesellschaft unantastbar.

Wenn ich wegen der Straftat verurteilt werde, sitzt dann die
Unterhaltsempfängerin wegen Hehlerei oder so mit ein?

Die ist ja schon dadurch freigesprochen dass das Gericht ihr das Geld rechtsgültig zugesprochen hat, obwohl die Herkunft des Geldes bekannt ist

--
"In dubio pro femina - Im Zweifel für die Frau"

Grunsatz westlicher Gesetzgebung und Rechtsauslegung


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