Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Wehrhafter Rentner muss eventuell ins Gefängnis

Garfield, Friday, 17.12.2010, 19:04 (vor 5508 Tagen) @ ist egal
bearbeitet von Garfield, Friday, 17.12.2010, 19:09

Hallo!

Na ja, so aus der Ferne kann man leicht sagen, man hätte in der Situation dies oder jenes gemacht.

So ein Überfall ist eine Extremsituation, vor allem, wenn die Täter zahlenmäßig weit überlegen sind oder wenn man selbst kaum in der Lage ist, sich zur Wehr zu setzen. In diesem Fall traf sogar beides zu.

Hinterhältig und feige waren hier zuerst einmal die fünf Täter. Sie haben dem alten Mann vor seinem Haus aufgelauert und ihn dann - zu fünft! - überfallen.

So brachten sie ihn in solch eine Extremsituation, und da denkt man nicht immer rational. Man handelt dann schon mal rein instinktiv.

Dazu kommt, daß die Situation wohl ziemlich chaotisch gewesen sein muß. In einem Fernsehbericht wurde gesagt, daß die Täter einen Alarm ausgelöst haben und dann in Panik verfallen sind. Wahrscheinlich hatten sie auch unterschiedliche Auffassungen darüber, was nun zu tun ist. Während einige wegliefen, bleiben andere vielleicht noch stehen. Möglicherweise hat auch einer der Täter vorgeschlagen, den Mann umzubringen, da er sonst ja als Zeuge aussagen könnte.

Erschwerend kam noch hinzu, daß es in der Gegend zuvor bereits einen Raubüberfall auf ein Wohnhaus gegeben hat, bei dem die Täter die Bewohner des Hauses umgebracht haben. Der alte Mann mußte also damit rechnen, daß er es mit denselben Tätern zu tun hat und daß die ihn genauso umbringen werden.

In so einer Situation ist es völlig natürlich, sich eine Waffe zu greifen und einfach drauflos zu schießen, wenn man dazu kommt. Der erschossene Täter war auch schon wegen diverser Gewaltdelikte vorbestraft. Es könnte also durchaus so gewesenen sein, daß er auf den alten Mann zugegangen ist, mit der Absicht, ihn umzubringen. Und daß er erst die Flucht ergriffen hat, als er sah, daß der Mann plötzlich eine Schußwaffe hatte. Und daß der Mann genau in dem Moment abgedrückt hat, als er sich umdrehte und ihn nur deshalb in den Rücken getroffen hat. Darüber kann man so aus der Ferne nur spekulieren.

Daß ein Ermittlungsverfahren dazu eröffnet wurde, ist korrekt. Anderenfalls könnte man ja bei sich zu Hause einfach so jemanden umbringen und behaupten, es wäre Notwehr gewesen. Aber nach dem zu urteilen, was darüber bisher berichtet wurde, darf der alte Mann nicht angeklagt werden. Wer andere Menschen überfällt, muß mit Gegenwehr rechnen.

Problematisch wird es für den alten Mann aber wohl laut Waffengesetz. Er soll zwar Jäger (gewesen?) sein, und so wird er wohl zumindest eine Waffenbesitzkarte haben. Aber auch dann muß er seine Schußwaffen in einem Waffenschrank verschlossen aufbewahren. Wenn er die Waffe einfach unverschlossen irgendwo in einem Schrank liegen hatte, könnte ihm das nun zum Verhängnis werden. Wenn man ihm deshalb die Waffen wegnimmt, dann könnte es passieren, daß er, nachdem die vier übrigen Täter ihre paar Monate Knast (wenn überhaupt...) abgesessen haben, ganz zufällig wieder Besuch von Räubern bekommt, die er dann nicht mehr mit einer Schußwaffe vertreiben kann...

Freundliche Grüße
von Garfield


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