Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Nicht alles, was brodelt, tut das wegen Nachdenkens.

Kommentarspaltenleser, Friday, 17.12.2010, 11:43 (vor 5508 Tagen) @ Swen

Ja, besonders dieser hier:

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"Ein völlig normaler Vorgang. Anbetracht der Umstände dürfte aber maximal gegen die ein oder andere Regel bezüglich des Waffenrechts verstossen worden sein. Das der Mann geschossen hat geht sicher als Notwehr durch. Er hatte ja wohl in nachvollziehbarer Art Angst.
Deswegen liebe Kommentargemeinde: Ruhig Blut. Ein Ermittlungsverfahren ist noch keine Anklage und eine Anklage ist auch noch keine Verurteilung. Aber bei einer Tötung wird in einem Rechtsstaat halt der Hergang ermittelt.
Das ist aus meiner Sicht nicht zu beanstanden."


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