Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Quod licet Iovi, non licet bovi

Goofos @, Wednesday, 08.12.2010, 19:49 (vor 5516 Tagen) @ Friedrich Kayser

Im ersten Falle hat der Mann eine Abfuhr gekriegt, ist also gegenüber der
Frau zurückgesetzt worden. Das ist die Sicht des
Männerrechtlers.

Im zweiten Fall hat er die Abfuhr zurecht gekriegt, weil er nicht
sorgfältig genug vorgegangen ist. Das ist die Sicht des
Mannes.

Männerrechtler, ihr macht euch lächerlich! Werdet zu Maskulisten!

Als Maskulist und König Kunde muss es mich wirklich nicht interessieren welcher von diesen beiden Fällen zutreffen könnte. Lächerlich macht sich Ültje wenn sie es herausfordern. Denn ich werde sicherlich keinen Erdnussmangel haben wenn ich Ültje für so einen Müll von Werbespot boykottiere


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