Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Quod licet Iovi, non licet bovi

Friedrich Kayser, Wednesday, 08.12.2010, 16:37 (vor 5517 Tagen) @ Müller

Das ist keinesfalls männerfeindlich! Denn wie der Lateiner sagt:

Quod licet Iovi, non licet bovi,

zu deutsch: Was dem Jupiter erlaubt ist, ist dem Ochsen (noch lange) nicht erlaubt.

Nun kann man die Rolle des Jupiter sowohl der nüssekauenden Frau zuordnen, als auch dem Mann, der sie anspricht und abgewiesen wird.

Im ersten Falle hat der Mann eine Abfuhr gekriegt, ist also gegenüber der Frau zurückgesetzt worden. Das ist die Sicht des Männerrechtlers.

Im zweiten Fall hat er die Abfuhr zurecht gekriegt, weil er nicht sorgfältig genug vorgegangen ist. Das ist die Sicht des Mannes.

Männerrechtler, ihr macht euch lächerlich! Werdet zu Maskulisten!


gesamter Thread:

 

powered by my little forum