Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ausgestaltung des Familienrechts legitim?

Mus Lim ⌂, Thursday, 21.10.2010, 19:24 (vor 5564 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

Uns beiden mag die Ausgestaltung des Familienrechts nicht schmecken, sie ist aber legitimiert.

Im Grundgesetz steht immer noch das Grundrecht des Bürgers, dass Ehe und Familie zu schützen sind. Das bedeutet, weil die Grundrechte Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat sind, für den Staat: Finger weg von den Familien.

Da das Familienrecht dem nun überhaupt nicht entspricht, ist seine Ausgestaltung verfassungswidrig. Verfassungswidrigkeit widerspricht der Legitimierung.

Machen wir uns nichts vor: Die Mehrheit der Bevölkerung - inklusive der Männer - findet Frauenförderung und -bevorzugung in der jetzigen Form gut und richtig.

Da - bewusst? - keine Bilanzen der Frauenförderung und -bevorzugung vorgelegt werden, ist den Wenigsten das Ausmaß möglicherweise noch gar nicht bewusst.
Weil die Propagandamaschine auf Hochtouren läuft, Frauen seien hier benachteiligt und würden dort unterdrückt, hält sich immer noch der Eindruck des zu wenig als dass sich der Eindruch des zuviels durchsetzen könnte.

Aber in dem Maße, wie die Mehrheit der Bevölkerung Frauenförderung und -bevorzugung in der jetzigen Form gut und richtig findet, hat die Bevölkerung die Abschaffung Deutschlands auch verdient.
Die Tatsache, dass ein notabler Teil der Männer das auch gutheißt, ist sehr peinlich.

Hätte ich Kinder, ich würde ihnen die Sprachen Mandarin und Hindu beibringen.

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