Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Der kleine Unterschied...

Gismatis, Basel, Thursday, 21.10.2010, 06:00 (vor 5564 Tagen) @ Urt

Völlig willenlos nicht, aber viele Täter versuchen in dem Fall ihre
Macht als Erwachsener und die Gehorsamkeit der Kinder auszunutzen, nach dem
Motto "Du willst es doch auch".

Dann ist es nicht einvernehmlich und somit sexueller Missbrauch. Das verstehe ich nicht unter Einvernehmlichkeit. Aber je älter das Kind wird, desto schwieriger wird eine solche Manipulation auch. Ganz ausschließen lässt sich eine solche Manipulation wohl auch im Erwachsenenalter nicht.

Man muss sich mal fragen, warum so viele
Betroffene schweigen und erst viele Jahre später über das Geschehene
sprechen können. Sie schämen sich und fragen sich oft, ob es nicht ihre
Schuld war, auf den Erwachsenen zu hören.

Da gibt es keine Schuld. Als Kind ist man einfach nur schrecklich naiv. Dies müssen die Betroffenen akzeptieren lernen.

Die Schuldgefühle der wirklichen Opfer sind aber kein Grund, einvernehmliche sexuelle Handlungen generell zu verbieten. Die einzigen Schuldgefühle, die da entstehen, entstehen aufgrund des Verbots und der Verurteilung durch die Gesellschaft.

Nein, ich bleibe dabei, Kinder
sind bzgl. ihrer Sexualität schützenswert. Wenn man aber sowas zulassen
will, dann kann man auch genauso sagen, Kinder dürfen mit 12 Jahren
Alkohol trinken, wenn sie es selbst wollen.

Angesichts der Folgen ist die Bestrafung völlig unverhältnismäßig. Durch zu viel Alkohol bekommt man einen Rausch und es belastet die Leber, ganz egal, wie sehr das Kind den Alkohol mochte. Sexuelle Handlungen hinterlassen aber keine Schäden, sofern keine Krankheiten vorliegen. Mir ist aber nicht bekannt, dass jemand für Jahre ins Gefängnis kam, weil er einem Kind Alkohol serviert hat.

Gruß
Gismatis

--
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