Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Der kleine Unterschied...

Gismatis, Basel, Wednesday, 20.10.2010, 02:15 (vor 5565 Tagen) @ Urt

Bei gegenseitigem Einverständnis der Beteiligten richtet die Justiz nur Schaden an. Da hilft ein klärendes Gespräch mehr. Notfalls können die Eltern den Umgang auch verbieten. Bei einem Abhängigkeitsverhältnis sehe ich die Gefahr eher darin, dass der Erwachsene das Verhalten des Kindes falsch einschätzen könnte. Die These, dass Einvernehmlichkeit in einer solchen Konstellation nicht möglich sei, halte ich für falsch. Das würde ja bedeuten, dass (ältere) Kinder oder Jugendliche völlig willenlos sind, was ich für nicht plausibel halte. Ich war ja selbst mal ein Kind und wusste eigenlich immer sehr genau, ob das, was Erwachsene von mir wollten, auch meinem Wunsch entsprach oder nicht.

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