Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Der kleine Unterschied...

Urt, Tuesday, 19.10.2010, 01:34 (vor 5566 Tagen) @ Gismatis

Und trotzdem kommt es immer wieder zu solchen Kontakten. Das ist sicher
nicht die optimale Kombination, aber ich kann darin auch kein großes
Unglück erkennen. Die Gesellschaft mag es zum Tabu erklären, die Justiz
hingegen darf das nicht. Sie sollte sich wenn möglich raushalten.

Sorry, aber das halte ich für Quatsch. Die Justiz darf da nicht wegsehen, wenn sowas passiert. Und erst recht nicht bei Konstellationen, wo das Kind unter 14 ist und die andere Person über 18 oder gar Schutzbefohlener ist


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