Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Der kleine Unterschied...

Urt, Wednesday, 20.10.2010, 15:13 (vor 5565 Tagen) @ Gismatis

Die These, dass Einvernehmlichkeit in einer
solchen Konstellation nicht möglich sei, halte ich für falsch. Das würde
ja bedeuten, dass (ältere) Kinder oder Jugendliche völlig willenlos sind,
was ich für nicht plausibel halte.

Völlig willenlos nicht, aber viele Täter versuchen in dem Fall ihre Macht als Erwachsener und die Gehorsamkeit der Kinder auszunutzen, nach dem Motto "Du willst es doch auch". Man muss sich mal fragen, warum so viele Betroffene schweigen und erst viele Jahre später über das Geschehene sprechen können. Sie schämen sich und fragen sich oft, ob es nicht ihre Schuld war, auf den Erwachsenen zu hören. Nein, ich bleibe dabei, Kinder sind bzgl. ihrer Sexualität schützenswert. Wenn man aber sowas zulassen will, dann kann man auch genauso sagen, Kinder dürfen mit 12 Jahren Alkohol trinken, wenn sie es selbst wollen.

Ich war ja selbst mal ein Kind und
wusste eigenlich immer sehr genau, ob das, was Erwachsene von mir wollten,
auch meinem Wunsch entsprach oder nicht.

Das ist ein Glücksfall für Dich. Leider kann das nicht jedes Kind von sich behaupten. Du kannst ja mal mit Betroffenen sprechen.


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