Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Deutsche Richterlogik

mee, Friday, 17.09.2010, 17:10 (vor 5597 Tagen) @ TMerten

Fazit: praktizierte Umkehr der Unschuldsvermutung!


Nö. Legalisierte Schuldvermutung. Es ist ja schon im Gesetz vorab vom "Täter" die Rede. Da haben sich die Richter mal ans Gesetz gehalten..

Wenn Sie unschuldig gewesen wären, dann hätte doch Gott in das Verfahren eingegriffen, aus dem unschuldigen und zur Berechnung nicht fähigen Weibe spricht stets Gott.

Fazit: praktizierte Umkehr der Unschuldsvermutung!

"Ich sehe Ihre Schuld als Erwiesen an, da Sie angeklagt sind" - Denen ist einfach gar nichts mehr peinlich.

PS: Ich weiß, was dem Kachelmann bevorsteht. Falschbeschuldigungen sind in
Deutschland Alltag und Fehlurteile eine juristische Regel. Das deutsche
Gewaltschutzgesetz
kann man getrost als feministisches
Züchtigungsprogramm
bezeichnen!

Oder als Ausdruck einer zum antirationalen und antihumanistischen Lynchmob degenerierten Justiz. Sofern nicht ohnehin die Rede davon sein kann, dass dies lange Tradition ist.


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