Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Wieso "wenn", und nicht "weil"?

mee, Friday, 17.09.2010, 07:35 (vor 5597 Tagen) @ Christian

Ich meinte: Weil Kachelmann schon so gut wie verurteilt ist. Die Strafkammer zeigt doch klare Tendenzen dahingehend, dass sie wenig von den auch von BGH und Verfassungsgericht gemachten Vorgaben bzgl. "Aussage gegen Aussage" hält.

Nun wurden Zeugen unter Ausschluß der Öffentlichkeit vernommen, das Gericht kann also darüber Beliebiges in der Urteilsbegründung, also auch "bestätigende Indizien" zur Aussage der Nebenklägerin "dokumentieren". Und schon ist das Revisions- und Öffentlichkeitssichere Urteil fertig.

Deutsche Strafrechtsurteile haben keine nachprüfbare Logik, und damit keinen grundsätzlichen rationalen Wert.


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