Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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@ray

Imageberater, Sunday, 12.09.2010, 10:23 (vor 5602 Tagen) @ ray

Eine Nichtverurteilung ist nicht gleichbedeutend mit einer
Falschbeschuldigung.

Das wirst du vermutlich schon wissen, aber deine "Diskussionsstrategie" geht mir auf den Senkel, dass es gar nicht mehr besser geht.

"Eine Nichtverurteilung ist nicht gleichbedeutend mit einer Falschbeschuldigung."

Damit sagst du etwas per se unstreitig Zutreffendes. Aber es passt eben nicht in den Kontext und keiner hat so was überhaupt erst behauptet, somit ist die Aussage hier unpassend und damit im Kontext unzutreffend.

Eine Studie (und es gibt hierzu wenige) auch zum Thema "Falschbeschuldigungen" findest du hier:

http://www.polizei.bayern.de/content/4/3/7/vergewaltigung_und_sexuelle_n_tigung_in_bayern_bpfi.pdf

Das ist hier der aktuelle Wissensstand und die Diskussionsgrundlage. Und ja, wir wissen, dass das nur eine Studie ist, mit einer begrenzten Grundgesamtheit, mit begrenzter Aussagekraft (was aber bedeutet, dass sich das Ergebnis sowohl nach unten als auch nach oben bewegen kann). Es gibt aber nichts anderes, weil niemand es für nötig befindet, das Thema weiter zu erforschen. Noch.

Solange du diese Studie nicht gelesen hast, was sich ja anhand deiner Äußerungen erkennen lässt, bist du m. E. für die Diskussion ungeeignet, weil nur unzureichend informiert. Es irritiert dann, wenn so jemand besser Informierte mit völlig deplatzierten Allerweltsweisheiten belehren will.

Bis dahin trollst du und sonst gar nichts.

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