Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Frage zu Kachelmann

Kurti, Wien, Sunday, 12.09.2010, 03:30 (vor 5602 Tagen) @ ray

Eine Nichtverurteilung ist nicht gleichbedeutend mit einer
Falschbeschuldigung.

Praktisch ja, theoretisch nein. Warum theoretisch nein? Im westlichen Kulturkreis gilt das Rechtsprinzip der Unschuldsvermutung. Das heißt, jemand ist im juristischen Sinne nur dann schuldig, wenn das ein Gericht eindeutig so sagt.

Gruß, Kurti


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