Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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@ ray: Quellen

wurst, Thursday, 02.09.2010, 18:22 (vor 5611 Tagen) @ ray

Vortäuschung einer Straftat, Falschaussagen und Verleumdung ist aber
strafbar? Liegt es nicht auch in der Hand der beschuldigten Männer, sich
dagegen zu wehren?

Der Staat muss dagegen vorgehen, hat aber nur wenig Interesse daran. Die Entschädigung für verbrachte Tage hinter schwedischen Gardinen sind lächerlich gering, es sei denn, man kann gewaltigen Verdienstausfall geltend machen. Für Ottonormalverbraucher kommt das nicht in Frage.
Falschbeschuldigerinnen bekommen höchstens eine Bewährungsstrafe wie neulich von satyr gepostet. Was sie auch an tatsächlichen Opfern anrichten, wissen sie ja gar nicht.


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