Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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@ ray: Quellen

Roslin, Thursday, 02.09.2010, 12:28 (vor 5612 Tagen) @ ray
bearbeitet von Roslin, Thursday, 02.09.2010, 12:32

Bei
einer Quote von mehr als 60% Falschbeschuldigungen muss der Staat


Gibt es dazu eine Quelle?

Nicht für 60%, aber für 41% aus der Kanin-Studie.

Hier kannst Du etwas über diese Studie nachlesen, eine der wenigen validen Studien, die je über Falschbeschuldigungen durchgeführt wurden, von Prof. Kanin, schon Jahrzehnte alt.

In dem Artikel (Englisch!) findest Du auch noch andere Studien erwähnt.
Mehr liegt in den USA nicht vor.

Bezeichnend, dass in der femiverseuchten Soziologie dieses Thema niemand anpacken will.
Das wäre ja frauenfeindlich und die feministische Hass-und Hetzmeute würde sofort über den armen Wissenschaftler herfallen, der es wagte, sich mit Falschbeschuldigungen zu befassen, würde ihre ganze Diffamierungsmacht ihm gegenüber einsetzen.

Die psychischen, gesundheitlichen, beruflichen, sozialen Folgen für die Opfer von Falachbeschuldigungen hat noch niemand erforscht, meines Wissens.
Männer als Opfer interessieren eine Femanzenwissenschaft wie die Soziologie selten, als Opfer von Frauen so gut wie gar nicht.

Wenn männliche Opfer, dann müssen es doch wenigstens Opfer von anderen Männern sein, dann sind sie interessant, kann man doch hier weiterhin die Frauen-sind-gute-unschuldige-Opfer-Männer-böse-Täter-Ideologie pflegen.

Die Behauptung, dass sogar 60% der Vergewaltigungsanzeigen falsch sind, kann trotzdem richtig sein, ist es meiner Einschätzung nach auch, denn Kanin hat nur die Falschbeschuldigungen als falsch gewertet, die von der Beschuldigerin selbst als falsch eingeräumt wurden.

Alle anderen Beschuldigungen, so fragwürdig sie von der Beweislage her auch immer waren, wurden nicht als falsch gewertet, wenn die Beschuldigerin sie aufrecht erhielt.

Die 41 % sind also das absolute Minimum, es können sehr wohl 60% sein oder sogar noch mehr.

Hier noch eine Studie des bayerischen LKA, S. 157

"Die polizeilichen Sachbearbeiter von Sexualdelikten schätzen den
Anteil, den das Vortäuschen einer Straftat und die falschen Verdächtigungen
(§§ 145 d, 164 StGB) an allen nach § 177 StGB - Sexuelle
Nötigung; Vergewaltigung - angezeigten Straftaten haben, im
Durchschnitt auf 33,4 Prozent. Nach ihrer Bewertung sind fast zwei
Drittel (63,6%) der von ihnen selbst bearbeiteten und von der
Staatsanwaltschaft wegen verschiedener Gründe nach § 170 II StPO
eingestellten Verfahren „eher“ oder „mit hoher Wahrscheinlichkeit“
Vortäuschungen oder falsche Verdächtigungen. Die nach Meinung
der polizeilichen Sachbearbeiter zumindest „eher“ als Vortäuschung
oder falsche Verdächtigung einzustufenden Fälle machen
zusammen mit den ohnehin als Vortäuschung oder falsche Verdächtigung
angezeigten einen Anteil von etwa einem Drittel an allen
den Vorfällen aus, die sich für die Polizei zunächst als Vergewaltigung
oder sexuelle Nötigung dargestellt haben."

Auf S.174

Grundlage der o.a. Ergebnisse näherungsweise auf den Gesamtbestand
aller Vorfälle hoch, die sich im Jahr 2000 für die Polizei zunächst
als Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung dargestellt haben (N=1894),
dann wird etwa ein Drittel aller Fälle entweder ohnehin als Vortäuschung
oder falsche Verdächtigung angezeigt, oder die Ermittler halten
sie zumindest „eher“ für eine Vortäuschung oder falsche Verdächtigung,
obwohl die Verfahren gem. § 170 II StPO eingestellt werden mussten,
weil für die Begründung eines hinreichenden Tatverdachts und damit einer
Anklage die Beweislage nicht ausreichte.

Mit der Möglichkeit der in sehr vielen Fällen straflosen oder bestenfalls nachlässig bestraften Falschbeschuldigung haben Frauen ein erhebliches, leicht missbrauchbares und nicht selten missbrauchtes Machtmittel gegenüber Männern in der Hand.

Es genügt ja schon der Vorwurf der sexuellen Belästigung, um etwa in einer Firma die Karriere des männlichen Jobkonkurrenten zu beenden.


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