Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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ray: Quellen

ray, Thursday, 02.09.2010, 12:57 (vor 5612 Tagen) @ Roslin

In dem Artikel (Englisch!) findest Du auch noch andere Studien erwähnt.
Mehr liegt in den USA nicht vor.

Danke Roslin, das ist ja schonmal etwas.

sie zumindest „eher“ für eine Vortäuschung oder falsche Verdächtigung,
obwohl die Verfahren gem. § 170 II StPO eingestellt werden mussten,
weil für die Begründung eines hinreichenden Tatverdachts und damit einer
Anklage die Beweislage nicht ausreichte.[/i]

Danke für den Link, werde ich mir dann auch anschauen.

Mit der Möglichkeit der in sehr vielen Fällen straflosen oder bestenfalls
nachlässig bestraften Falschbeschuldigung haben Frauen ein erhebliches,
leicht missbrauchbares und nicht selten missbrauchtes Machtmittel gegenüber
Männern in der Hand.

Vortäuschung einer Straftat, Falschaussagen und Verleumdung ist aber strafbar? Liegt es nicht auch in der Hand der beschuldigten Männer, sich dagegen zu wehren?


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