Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Lärm und Lärm

Sven ⌂, Wolfsburg, Tuesday, 13.07.2010, 11:39 (vor 5662 Tagen) @ Ekki

Gibt es solche Gerichtsurteile - ich meine solche, bei denen der
klagenden Partei Recht gegeben wurde - eigentlich auch über
Babygeplärr?

Hallo Ekki,

grundsätzlich mindert sich der Anspruch der Mieter auf ihre Ruhezeiten nicht. Allerdings gilt bei Kindern eine "erweiterte Toleranzgrenze", weil der Lärm der Kinder nicht zu vermeiden ist, ohne gleichzeitig das Kind zu schädigen. Und da das Kind auch Mieter ist, wäre eine solche Forderung unzumutbar.

Quelle: Familienhandbuch

Gut, nicht gerade eine wissenschaftlich hinreichende Quelle, aber in dem Zusammenhang wohl ausreichend.


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