Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Lärm und Lärm

Ekki, Tuesday, 13.07.2010, 09:54 (vor 5662 Tagen) @ Frager

Hallo Frager und alle!

Angesichts meiner Signatur könnt Ihr Euch ja vorstellen, was mir so durch den Kopf geht, vor allem angesichts der kreischenden Frau, hihihi ...

Immer wieder liest man von Gerichtsurteilen, durch welche Menschen Recht gegeben wurde, die zu laute Lustschreie der Nachbarn als Ruhestörung empfanden.

Gibt es solche Gerichtsurteile - ich meine solche, bei denen der klagenden Partei Recht gegeben wurde - eigentlich auch über Babygeplärr?

Sowohl der jetzige Bundespräsident als auch sein Vorgänger haben ihren (in meinen Augen höchst eigentümlichen) Musikgeschmack ja mit der Bemerkung zu Protokoll gegeben "Kinderlärm ist Zukunftsmusik", und Köhler hat noch hinzugefügt, er werde richtig wütend, wenn er davon höre, daß Menschen sich durch Kinderlärm gestört fühlen.

Was mich selbst betrifft:

Ich würde mich über den im Ausgangsposting angesprochenen Lärm wohl nicht beschweren - und mir bei jedem Babygeplärr sagen:

"Wie gut, daß mich in der Hoch-Zeit meiner Potenz keine geb... äh ... erhört hat." (wobei "erhört" hier besonders schön paßt ...)

(Vernehmliche Lustschreie haben mir übrigens gelegentlich zu schaffen gemacht - aber nicht wg Ruhestörung, sondern aus purem Neid!)

Gruß

Ekki

--
Ich will ficken, ohne zu zeugen oder zu zahlen.
Lustschreie sind mir wichtiger als Babygeplärr.


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