Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Verfassungsbeschwerde/Klage ?

Pööhser Frauenfeind, Monday, 21.06.2010, 16:14 (vor 5682 Tagen) @ Flohgast

Das Problem ist doch, dass, obwohl die Rechtslage klar ist und Gerichtsbeschlüsse vorliegen, dass Recht nicht durchgesetzt wird. Tatsächlich ist es so, dass die Gleichstellungsbeauftragte in diesem Fall nicht die Kompetenzen hat, Recht durchzusetzen.

Konkret müsste die Polizei das Kind bei der Mutter abholen, auch gegen den Willen der Mutter. Das wird aber so gut wie nie praktiziert.

Ich war übrigens in einer sehr ähnlichen Lage, ist zwar schon ein paar Jahre her und es handelt sich um Geschehnisse in der Schweiz. Ich hatte einen Rechtstitel, ein Urteil, welches mir den Umgang zum Kind "garantierte". Die Exe aber weigerte sich einfach. Meine Kontaktaufbahme mit der Polizei - sie sollten das Kind abholen und dem Recht Geltung verschaffen - wurde nicht entsprochen. Auf meine Frage, was ich denn noch tun könne wurde mir eine Klage nahegelegt. Hätte ich geklagt, dann wär alles, was ich erreicht hätte, dass der Exe eine bescheidene Busse auferlegt worden wäre, dies nach wahrscheinlich langwierigem und aufreibendem Schriftenwechsel.

Fazit: Ein (rechtsgültiger) Rechtstitel, der scheinbar den Umgang garantiert, ist nichts wert, wenn im Konfliktfall das Recht nicht durchgesetzt wird. Du kannst klagen, bis du schwarz wirst. Das ist meine Erfahrung. Aber möglicherweise sind die Verhältnisse in der BRD ja andere, doch deine Ausführungen deuten eher darauf hin, dass die Verhältnisse sehr ähnlich sind.


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