Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Offenbarungseid der Berliner Kasperbude

Sophie X, Monday, 21.06.2010, 13:08 (vor 5682 Tagen) @ Referatsleiter 408

Hi Referatsleiter,

In diesem Land gibt es den Art. 3 GG:

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die
tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und
wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner
Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner
religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt
werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Es ist der Staat, welcher gleichberechtigt oder ungeleichberechtigt. Niemand anders. Dieser ( von mir fettmarkierte ) Passus ist neu ( 2 der 3 Jahre her) hinzugekommen und stellt den ganzen Art. 3 auf den Kopf.

Mit (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. ist alles gesagt und vergeschrieben. "Bestehende Nachteile" qua Gesetz dürfte es demzufolge auch gar nicht geben und gab es zu dem Zeitpunkt auch nicht.

Mit dem neuen Passus gesteht er entweder ein, a)in der Vergangen nicht gleichberechigt gehandelt zu haben, oder b) zukünftig Willkür walten zu lassen, indem er erklärt was er als nachteilig ansieht.

Im Fall a) hätte es gereicht die Gesetze gemäß Männer und Frauen sind gleichberechtigt. anzupassen.

Also Fall b) - Willkür.

Gruß

Sophie X


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