Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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GG

Nuntius, Saturday, 19.06.2010, 00:23 (vor 5684 Tagen) @ Sven

Das GG hat nur den Rang eines verfassungsanalogen Provisoriums, was vom Parlamentarischen Rat für den Fall der Wiedervereinigung der SBZ (sowjetische Besatzungszone) mit den drei Westzonen beabsichtigt war. Der dann neu entstehende Staat sollte die Möglichkeit haben, seine eigene Verfassung zu erstellen und nicht durch das GG gehindert werden.

Artikel 146 (Schlussartikel des GG)
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Ebenfalls interessant: Quelle

Logisch, dass die Politosi dem Volk keine Verfassung zur Abstimmung vorlegen und schon keinesfalls dulden, dass dieses eine entwickelt. Das Versäumnis von 1990 ist schließlich für die Polit-Marodeure höchst lukrativ.


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