Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Gefunden

Pumpernickel, Friday, 18.06.2010, 15:37 (vor 5685 Tagen) @ Pumpernickel

Oh, da habe ich einen gefunden der genau das gemacht hat:

http://www.manndat.de/index.php?id=524

Der ist mir zwar etwas zu links, aber naja, besser als gar nichts. (ist sogar beim SDS, Gott..)

Zitat:

Man bedenke, dass die Wehrpflicht der Verfassung hinzugefügt wurde und man bloß eine 2/3-Mehrheit im Parlament und ein politisch besetztes Verfassungsgericht benötigt, um dem Gleichberechtigungsgrundsatz eine „Frauen an den Herd“- oder „Männer an die Front“-Klausel hinzuzufügen. Dies hebt die Lächerlichkeit dieses Urteils hervor.

Da hat er Recht. Das Grundgesetzt ist das Papier nicht Wert. Es ist eigentlich ohne Probleme möglich, einen Paragrafen 12b hinzufügen, der besagt, dass nur schwarzhaarige Frauen Wehrdienst leisten müssen. Laut Verfassungsgericht, ginge das IN ORDNUNG.

Zitat:

Obwohl in Deutschland eine „allgemeine Wehrpflicht“ existiert, bezieht sich diese nur auf Männer. Zwar verstößt dies grundsätzlich gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes, jedoch wurde vom Bundesverfassungsgericht entschieden, dass dies nicht zur Ungültigkeit der Wehrpflicht führe: der Gesetzgeber habe die „Männer-Wehrpflicht“ nachträglich in das Grundgesetz aufgenommen. Somit sei eine „lex specialis“ bezüglich der Wehrpflicht gegenüber der „lex generalis“ des Gleichbehandlungsgrundsatzes (Artikel 3 GG) geschaffen worden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Wehrpflicht

Ein 12b wäre also ebenfalls ein Lex Specialis.

Eigentlich kann man die ganze Schoße hier:

"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

Durch "Lex Specialis" Paragrafen umwerfen. Wenn's dem so ist: Grundgesetz - what's the point?


gesamter Thread:

 

powered by my little forum