Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Gutachter nach Säuglingstod in Sömmerda eingeschaltet

Moni ⌂, NRW, Wednesday, 10.01.2007, 13:56 (vor 6906 Tagen) @ Nihilator
bearbeitet von Moni, Wednesday, 10.01.2007, 14:01

Lieber Nihi!

Nein, das ist zugegeben ein schlechtes Wort. Einen Anspruch darauf ist
besser.

Ok, Anspruch gefällt mir schon besser. :-)

Das halte ich durchaus für möglich. Du weißt wohl nicht, was für

bekloppte
[quote]Weiber
(okok: bekloppte Menschen) hierzulande rumlaufen?[/quote]

Doch, ich weiß, welch bekloppten Weiber...ähm...Menschen hierzulande rumlaufen, schreiben. ;-)

Aber auch wenn sie das grundsätzlich wußte, ist es möglich, daß sie keine
Tötungsabsicht gegen die Kinder hegte. Es könnte ihr egal gewesen sein, ob
sie verrecken. Ich bin kein Jurist, aber ist das dann Mord?

Da stimme ich dir zu, im juristischen Sinne handelt es sich nicht um Mord. Sie hat es durchaus in Kauf genommen, daß ihre Kinder sterben. Eines ist gestorben und eines hat es Gott sei Dank überlebt.

herzlicher Gruß
Moni

--
http://www.weltweite-tierschutz.org/


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