Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Gutachter nach Säuglingstod in Sömmerda eingeschaltet

Heike, Tuesday, 09.01.2007, 15:12 (vor 6907 Tagen) @ Nihilator

Hallo nihilator!
Erstmal: ich ignoriere Dich nicht; warum auch, ich kenne Dich ja gar nicht.
Habe den Artikel, den Du hier hineingestellt hast, gerade noch einmal gelesen und möchte etwas dazu sagen:
Ausschnitt aus dem Artikel:
"Conny kommt nachts um vier nach Hause und um fünf trägt sie schon wieder Zeitungen aus. Nachbarin Kerstin Piper wird misstrauisch. Seit zwei Monaten wären die Kinder der 20-Jährigen nicht mehr aufgetaucht. "Wo sind deine Kinder", fragt sie die Mutter. Die wären bei ihrem Ex-Mann. Doch der steht jeden Tag vor ihrer Tür. Oft mit Einkaufstüten. Sie hat ihn draußen stehen lassen. Zuletzt hat Conny niemanden mehr hereingelassen. "Das Jugendamt hat geklingelt, vom Gericht war jemand da. Sie hat nicht aufgemacht."
Der Vater wandte sich vor Monaten an das Jugendamt, erzählt dort, dass die 20-Jährige mit der Erziehung der Kinder überfordert sei. Er habe darum gebeten, die Kleinen in seine Obhut nehmen zu dürfen. Lange passierte nichts, das Jugendamt erreichte die Mutter nicht. Schließlich erwirkten das Amt eine Gerichtsbeschluss, fährt mit der Polizei zu der Wohnung, die Tragödie offenbarte sich."

Deine Fragen:

Das ist wahr. Aber Du kennst ja auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht als

Betroffene, oder?
Wenn ich mal annehme, daß Du zweiwöchentlichen Umgang pflegst, welche
Eingriffsmöglichkeiten hast Du da, wenn Dein Kind beim Vater stirbt? Dazu
reichen vier Tage, das Beispiel belegt es.
Dazu kommt: diese Möglichkeiten sind als Vater nochmals schlechter, denn
buchstäblich alle Jugendämter sind extrem Femi-verseucht.
Und dazu kommt auch noch: der Vater HAT sich intensiv bemüht, die Kinder
vor ihrer Mutter zu retten. Was hast Du ihm denn vorzuwerfen?>>
Natürlich kenne ich die Rechtslage. ABER:
es hat nichts damit zu tun, ob ich in so einem Fall der Vater oder die Mutter bin, bei dem/der das Kind _nicht_ lebt. Wenn ich, wie der Vater in dem Fall, den Verdacht hätte, daß das Leben meines Kindes bedroht ist, würde ich mich erst einmal wie er an das Jugendamt und an die Polizei wenden. Und wenn die nichts machen würden, wäre mir das "Recht" auch egal, weil es um das Leben des Kindes geht! Soll heißen, ich würde nicht so lange warten wie dieser Vater, sondern mir Zutritt zu der Wohnung verschaffen, das Kind sofort zum Arzt fahren und seinen schlechten Zustand attestieren lassen!
_Das_ werfe ich ihm vor! Warum hat er gewartet, bis es zu spät war?????

Nun stell dir mal vor, er würde euer Kind morgen umbringen. Bist du

dann dafür verantwortlich, sollte man dann auch fragen, ja wo war denn
die Mutter obwohl man weiß, die Eltern leben getrennt?>>
Ich garantiere Dir: wenn ich damals nicht genau gewußt hätte, daß mein Ex-Mann sich gut um unser Kind kümmert, hätte ich es nicht bei ihm gelassen!
Jetzt einmal hypothetisch: sollte er unser Kind im Affekt umbringen, würde ich mich wohl nicht verantwortlich _fühlen_. Aber wenn der Fall so läge wie in Sömmerda, ja, dann wäre ich zumindest _mit_verantwortlich!

So abwegig ist die Frage nicht. Die Zahlungsmoral unter

unterhaltspflichtigen Frauen ist allgemein unter aller Sau.
...
Dazu kommt: diese Möglichkeiten sind als Vater nochmals schlechter, denn
buchstäblich alle Jugendämter sind extrem Femi-verseucht.<<
Ich hasse dieses Schwarz-Weiß-Denken! Ihr macht genau das, was Ihr den Feministinnen immer vorwerft, nur halt mit umgekehrten Vorzeichen.
Es ist ja so leicht, im Internet herumzumeckern, anstatt etwas zu _tun_. Wenn Ihr in der "Männerbewegung" wirklich solche Frauen (?) wie Moni braucht, um für Eure Angelegenheiten einzustehen oder immer wartet, bis irgendwelche Ämter was tun, dann wundere ich micht nicht mehr, warum sich bei Euch nichts bewegt...
Heike


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