Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Gutachter nach Säuglingstod in Sömmerda eingeschaltet

Heike, Monday, 08.01.2007, 23:14 (vor 6908 Tagen) @ Moni

Und? Hat jemand etwas anderes geschrieben? Natürlich bleiben die Eltern auch bei einer Trennung/Scheidung weiterhin die Eltern. Euer Kind lebt bei seinem Vater, interessant. Wenn du dein Familiengedöns schon hier öffentlich machen muss, stolz berichtest, du verzichtest auf Unterhalt, dann wird wohl die Frage erlaubt sein, zahlst du an deinen Ex auch brav Kindsunterhalt?>>>

Was für eine Frage...natürlich!

Nun stell dir mal vor, er würde euer Kind morgen umbringen. Bist du dann dafür verantwortlich, sollte man dann auch fragen, ja wo war denn die Mutter obwohl man weiß, die Eltern leben getrennt?>>>

Natürlich muß man das fragen! Nochmal: ein Kind hat _zwei_ Elternteile. Und das bleibt auch so, wenn man getrennt oder geschieden ist.

Etwas leicht Banane unter solchen Voraussetzungen eine solche Frage zu stellen oder?>>>

Naja, wer hier Banane ist, sieht man ja an Dir: ich habe eine ernsthafte Frage gestellt und Du "anwortest" in einem Ton, auf den _ich_ mich sicher nicht herunterlassen werde.


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