Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Thema Zivilcourage. Eingreifen oder Weglaufen?

Rainer ⌂, Saturday, 15.05.2010, 15:37 (vor 5711 Tagen) @ der_quixote

Prof. Werner Beulke, Lehrstuhl für Strafrecht, Uni Passau:
"Spontan kann man eben nicht so alles abwägen. Das ist die große
Schwierigkeit in diesen Fallgruppen. Und die Richter sind dann zu
juristisch. Das liegt an ihrer Ausbildung, an ihrer Mentalität, was sie
auch sonst immer machen. Sie sind dann nicht lebensnah genug. Das muss man
dann leider ganz ehrlich sagen."

Was für eine faule Ausrede. Richter sind durch ihre Stellung prinzipiell lebensfremd. Wegen ihrer berufsmäßigen Nähe zu staatlichen Einrichtungen sind "gesetzesgebundene Juristen" in jedem System "Systemfunktionäre". Gerade deshalb werden sie von diesem System auch besonders geschützt, so weit sie der momentanen Ideologie folgen.

BEISPIEL:
"Nach der Veröffentlichung belastender Dokumente durch die DDR, Polen und die Tschechoslowakei kam es zu einer großen Anzahl von Anzeigen gegen Richter wegen Todesurteilen aus der NS-Zeit. Strafverfahren wurden pflichtgemäß eingeleitet und eingestellt. Selbst wenn das Todesurteil als Unrecht angesehen wurde, konnte den beteiligten Richtern daraus kein strafrechtlicher Vorwurf gemacht werden. Dieses überraschende und erschreckende Resultat folgte aus der Interpretation der Strafvorschrift Rechtsbeugung i. S. v. § 336 StGB durch die bundesdeutsche Justiz in den fünfziger Jahren. Da die Norm vor allem die Entscheidungsfreiheit des Richters schütze, mache sich ein Richter wegen eines Fehlurteils nur dann strafbar, wenn er mit direkten Vorsatz das Gesetz gebrochen habe.

Die angeklagten Richter konnten also behaupten, sie hätten ihr Urteil für Rechtens gehalten, um jeder Strafverfolgung zu entgehen ... 1956 behandelte der BGH SS-Standgerichte als ordnungsmäßiges Gericht, und das Urteil als dem damaligen Recht entsprechend ... Kein Richter oder Staatsanwalt wurde in der BRD wegen tausendfachen Justizverbrechen im Dritten Reich verurteilt."

aus: "Die Justiz im Dritten Reich" von Peter Müller-Engelmann, in: "Rechtspflegerstudien", 2004, Heft 3, S. 81

Rainer

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