Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Thema Zivilcourage. Eingreifen oder Weglaufen?

der_quixote, Absurdistan, Saturday, 15.05.2010, 14:23 (vor 5711 Tagen) @ der_quixote

Ich würde wahrscheinlich weglaufen, wenn es dann ginge. Bestenfalls Hilfe herbeirufen. Ich würde mir, nach ausreichend Erfahrun mit deutscher Gerichtsbarkeit und trotz Studierens von Beck´schen Kommentaren und reichlich Internetpräsenzen, nicht zutrauen, in einem solchen Moment eine Abwägug des Helferrisikos sowohl was die eigene körperliche Gefährdung angeht, als auch was ich selbst verursachen könnte. Man denke nur der Belästiger/Täter ist chronisch krank und ein Schubsen wie im untenstehenden Fall reicht aus um eine Behinderung vorherzurufen...


Risiko Zivilcourage


Uwe Walther:
"Es war zehn vor eins. Und dann auf einmal explodiert da vorn die Lage, zieht der eine aus und haut die Flasche ihr drüber."

Die Frau bricht schwer verletzt zusammen. Uwe W. ist sofort zur Stelle und hilft dem Opfer. Der Täter will sich aus dem Staub machen. Uwe W. will ihm die Flasche wegnehmen, bevor der Betrunkene weitere Menschen attackieren kann. Es kommt zum Handgemenge. Ein Schubser gibt den anderen, der Täter fällt auf die Gleise und bricht sich den Arm.

Uwe W. wollte helfen, doch das Gericht sieht das ganz anders. Es verurteilt den Helfer. Zu 600 Euro Strafe, wegen gefährlicher Körperverletzung. Wir konfrontieren das Gericht mit der Kritik an dem umstrittenen Urteil. Erklärungsversuche.

Ingrid Kaps, Pressesprecherin Amtsgericht München:
"Ich hab großes Verständnis dafür, dass es eine ganz schwierige Situation ist für jeden Einzelnen, der in eine solche Lage gerät. Aber ich denke, man muss sich immer vor Augen führen, dass Gewalt - ganz gleich, von wem - immer einer Rechtfertigung bedarf. Und das, glaub ich, kann man sich auch für sich selber merken: "Ist jetzt das Maß an Gewalt, das ich ausübe, tatsächlich jetzt noch der Situation angemessen, oder reagiere ich über?"

Aber kann der Helfer in solch einer Stresssituation überhaupt einschätzen, wie viel Gegenwehr gesetzlich erlaubt ist?

Prof. Werner Beulke, Lehrstuhl für Strafrecht, Uni Passau:
"Spontan kann man eben nicht so alles abwägen. Das ist die große Schwierigkeit in diesen Fallgruppen. Und die Richter sind dann zu juristisch. Das liegt an ihrer Ausbildung, an ihrer Mentalität, was sie auch sonst immer machen. Sie sind dann nicht lebensnah genug. Das muss man dann leider ganz ehrlich sagen."

Doch welche Auswirkungen haben solche Streitfälle auf die Bereitschaft auch künftig noch Zivilcourage zu zeigen?

Uni Göttingen. Eine Gruppe um Prof. Schulz-Hardt hat das Phänomen Zivilcourage erstmalig realitätsnah untersucht. Ein Feldversuch mit versteckter Kamera. Das Ergebnis: Erschreckend. Nur fünf Prozent der Untersuchten sind überhaupt bereit, helfend einzugreifen. Das belegen die Filmaufnahmen. Doch was, wenn genau diese wenigen Helfenden dann auch noch verurteilt werden?

Prof. Stefan Schulz-Hardt, Soziologe Uni Göttingen:
"Diese ganzen Urteile mögen juristisch alle völlig einwandfrei sein, aber wir haben ohnehin nur fünf Prozent von Menschen, die jedenfalls in unseren Experimenten, die sich zivilcouragiert verhalten, das heißt, wir haben in der Gesellschaft ohnehin nur relativ wenige Menschen, die Zivilcourage zeigen. Die könnten natürlich auch noch abgeschreckt werden, und dann sind wir vielleicht irgendwann mal bei Null."

Genau dieses Fazit hat auch Christian Walter für sich gezogen.

Christian Walter:
"Wenn man ehrlich ist, kann man nicht sagen, dass sich Zivilcourage lohnt. Es ist auf alle Fälle gesünder und für das weitere Leben besser, wenn man wegsieht."

Doch wegschauen, wenn einer Hilfe braucht: Das wäre eine fatale Entscheidung, die niemals Schule machen darf.

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Man(n) sollte (s)eine Frau welche schweigt niemals unterbrechen...


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