Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Wichtig: Mietzahlungen

Sachse, Monday, 12.04.2010, 22:11 (vor 5743 Tagen) @ TLG

Pessimismus ist aber kein guter Ratgeber, dann lassen wir zu, dass solche Damen machen können, was sie wollen.

Immerhin scheint ja der neue "Lebensabschnittsgefährte" sich überwiegend in dieser Wohnung aufzuhalten.
Dafür ein paar Beweise sammeln (/Zeiten/kommen/gehen) vielleicht paar empörte Nachbarn ??
Von ihm dann Mietbeteiligung einfordern.
Zum Klagen: unbedingt die Beratungs- und Prozesskostenhilfe abklären und dann einen Anwalt suchen, der auch für diese relativ geringen Gelder einen guten Job macht. Einfach in den Foren und beim vafk nachfragen, ob die einen in deiner Nähe kennen.

Das Wichtigste: überlegt handeln aber handeln! nicht aufgeben!


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