Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Wichtig: Mietzahlungen --> Kriegst du nie!

TLG @, Monday, 12.04.2010, 21:35 (vor 5744 Tagen) @ Pittiplatcsh

Im Moment sieht es doch so aus, dass von ihm noch gefordert wird, die Miete
für die Wohnung zu bezahlen. Tatsächlich muss er das gemäß
Gewaltschutzgesetz.

Aber: Er kann eine Nutzungsgebühr vom "Opfer" verlangen - er muss
keine doppelte Miete bezahlen. Sie kann nicht umsonst in seiner Wohnung
leben.

Die Alte hat nichts und die lebt auch unter der Pfändungsgrenze, noch ein paar Unterhaltsgeiseln dazu und du rennst dem Geld lebenslang hinterher, denn das musst du zivilrechtlich beitreiben. Also Mahnbescheid oder Klage, alles wird Geld kosten. Kommts zum Prozess und die Alte verliert, es ist aber bei der nichts zu holen und du hast Geld, dann zahlst du das auch noch. Kannst es dir ja von der Alten wiederholen. Also beachte: Das ist ein feministischer Frauenstaat!

Glaubst du nicht, probiers aus. Juristen wollen ihr Geld sehen und nur dafür gehst du hier arbeiten! Ob dir nun deine Alte das Geld klaut oder der Anwalt deines Vertrauens dich abkassiert. Egal, beides fängt mit "A" an. Wenn du alle Vokale durchhaste (A, E, I, O u. U), dann endest du bei "U" wie "Untergang".


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