Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Wichtig: Mietzahlungen

Pittiplatcsh, Monday, 12.04.2010, 15:43 (vor 5744 Tagen) @ s

Im Moment sieht es doch so aus, dass von ihm noch gefordert wird, die Miete für die Wohnung zu bezahlen. Tatsächlich muss er das gemäß Gewaltschutzgesetz.

Aber: Er kann eine Nutzungsgebühr vom "Opfer" verlangen - er muss keine doppelte Miete bezahlen. Sie kann nicht umsonst in seiner Wohnung leben.


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