Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Diskriminierendes im Stalkinggesetz? Wo denn?

Moni ⌂, NRW, Friday, 08.12.2006, 20:44 (vor 6939 Tagen) @ Nihilator
bearbeitet von Moni, Friday, 08.12.2006, 20:50

Hi Nihi!

Daran ist schlimm, daß eben jene Beharrlichkeit von Frauen als ganz
normales Werbeverhalten von Männern erwartet wird. Und dieses normale
Verhalten dem Paragrafen nach nun strafbar ist (wenigstens noch nicht
offizial!).

Mh....daran ist dann nach deiner Interpretation des Stalkinggesetzes auch schlimm, daß eben jene Beharrlichkeit von Männern als ganz normales Werbeverhalten von Frauen erwartet wird. Und dieses normale Verhalten dem Paragrafen nach nun strafbar ist (wenigenst noch nicht offiziell);-)

Es ist weiter schlimm, weil einem entsorgten Vater keine andere
Möglichkeit bleibt, den Kontakt zu seinem Kind zu erhalten, als eben jene
Beharrlichkeit zu zeigen. Indem er halt räumliche Nähe sucht oder
Telekommunikationsmittel gebraucht.

Mh...usw. ....ist es auch weiter schlimm, weil einer sitzengelassene Mutter keine andere Möglichkeit bleibt, den Kontakt zum Kindsvater zu erhalten, als eben jene Beharrlichkeit zu zeigen, indem sie halt räumliche Nähe sucht oder Telekommunikationsmittel gebraucht.

Puh...wie es scheint haben wir es mit einem Gesetz zutun, welches Frauen wie Männer diskriminiert und jetzt?


Gesetzestexte lesen sich immer gut.

Tja, lesen reicht nicht, man muss sie auch verstehen und nichts hineininterpretieren.

Im übrigen bleibt zu sagen, was hier noch kaum erwähnt wurde: in erster
Linie ist dieses Gesetz ein Angriff auf die lästige Pressefreiheit.
http://www.djv.de/Stalkinggesetz.873.0.html

Wenn schon dürfte dieses Gesetz lästig für immer aggressiver, hinterhältiger und rücksichtsloser werdende "Paparazzis" werden.

Kennst du den Artikel 5 GG

[Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft]
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Das Recht der persönlichen Ehre schützt den Einzelnen vor Beleidigungen o.ä. Demütigungen. Sobald man durch die Meinungsäußerung in die Ehre eines Menschen eingreift, bewegt man sich folglich auf dem Gebiet dessen, was durch Artikel 5 GG untersagt wird.

Gruß,
nihi

Gruß
Moni

--
http://www.weltweite-tierschutz.org/


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