Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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mahr

Mus Lim ⌂, Tuesday, 12.01.2010, 03:26 (vor 5823 Tagen) @ Donna Amaretta

Islamischer Rechtskreis
Die Morgengabe beschäftigt immer mal wieder deutsche Gerichte (Vgl. etwa
OLG Stuttgart - 7 UF 233/07). Wenn die Ehe zwischen Muslimen scheitert,
wird oft auch um Zahlung der Brautgabe "mahr" erörtert.

Wenn wir nun schon mal dabei sind ...

Unter Muslimen wird ein Ehevertrag geschlossen, darin wird u.a. die mahr festgelegt. Das ist ein Zivilvertrag, der deshalb auch vor Gericht eingeklagt werden kann, d.h. nach einer Scheidung kann die Frau mit dem Ehevertrag zum Gericht gehen und die Auszahlung der vereinbarten mahr einklagen.

Worauf es mir ankommt:
Es gibt einen Ehevertrag, der von den Eheleuten ausgehandelt wird (bzw. von ihren Familien). Das bedeutet
1. Nicht vom Staat fremdbestimmt.
2. Die Vereinbarung kann nicht vom Staat nachträglich und willkürlich geändert werden.
3. Es bietet Rechtssicherheit, der Mann weiß, warum er sich eingelassen hat, ganz im Gegensatz zum deutschen Unterhaltsrecht, welchen Gesetzesunsinn der Staat im Laufe seiner Ehe so beschließt und wie sich die Rechtssprechung entwickelt.

Die Morgengabe beschäftigt also, obwohl hierzulande durch den
vielzitierten nachehelichen Unterhalt ersetzt, zumindest in solchen Fällen
wieder deutsche Gerichte ;-)

Zivilverträge sind nunmal einklagbar, ob nun Christ, Jude, Moslem oder Ungläubiger. ,-)

Ganz arme Leute durften vor Urzeiten meines Wissens nicht mal heiraten und
eine Familie gründen,
wenn sie nicht nachweisen konnten, ob bzw. wie sie die ernähren können.

Ich habe irgendwo mal gelesen, dass im europäischen Mittelalter rund 2/3 aller Kinder unehelich waren, eben aus dem Grund, dass viele Menschen nicht "heiratsfähig" waren und dann eben so Kinder kriegten.

In islamischen Ländern kann es aber nicht so gewesen sein, weil Heirat dort als eine Art religiöser Pflicht angesehen wurde. Selbst Sklaven musste die Möglichkeit der Heirat offen stehen.

Details aus der Historie kenne ich aber nicht.

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