Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Manifest zum Familienrecht

Christine ⌂, Sunday, 10.01.2010, 15:07 (vor 5825 Tagen)

Mus Lim hat aus meiner Sicht einen diskussionswürdigen Text mit dem Titel "Scharia ins deutsche Grundgesetz aufnehmen?" zur Änderung des Familienrechts eingestellt. Ob daraus ein Manifest werden könnte, wie im weiteren Verlauf des Threads angemerkt, steht wie alles im Familienrecht in den Sternen.

Da bei längeren Threads die unteren Beiträge seltener angeklickt werden, stelle ich diesen Text als neuen Thread nochmals ein.

Gruß - Christine

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1. Es gibt nur drei Monate Trennungsunterhalt (mit Sonderregelung für Schwangere, dann gilt Trennungsunterhalt bis drei Monate nach der Entbindung).

2. Danach soll die Frau sich selbst versorgen (eigenes Vermögen, eigene Arbeit).

3. Ist die Frau nicht in der Lage, sich selbst zu unterhalten, dann springt ihre Familie ein.
3.a) Ihre Eltern
3.b) Ihre Brüder und Schwestern, Onkel und Tanten, Neffen und Basen

4. Wenn die Frau nicht in der Lage ist, finanziell für das Kind aufzukommen (entweder selbst oder via Familie), dann kommt das Kind ohne wenn und aber zum Vater.

5. Der Staat greift nur ein, wenn weder die Familie der Mutter noch die Familie des Vaters in der Lage sind das/die Kind(er) zu versorgen.

6. Für grobes Fehlverhalten des Familienversorgers (Vati lässt das Muttchen, dass sich 30 Jahre für die Familie "aufgeopfert" hat, für eine Jüngere sitzen) werden Härtefallregelungen eingeführt. Dazu wird ein Familienrat bestehend aus zwei Vertretern der Familie des Mannes und zwei Vertretern der Frau einberufen. Die müssen dem Scheidungsrichter einen Lösungsvorschlag unterbreiten. Bei schwierigen Familienkonstellationen stellt der Staat für solche Fälle professionelle Familienmediatoren zur Verfügung.


Der schöne Nebeneffekt:

1. Die Versorgung der Frau wäre ebenfalls sichergestellt.

2. Die Scheidungsrate würde abruppt sinken, wenn die scheidungswillige Frau gezwungen wäre, sich selbst versorgen oder ihrer Familie auf der Tasche zu liegen.

3. Es würde das Verursacherprinzip wieder eingeführt. Schließlich haben die Eltern der Frau sie so erzogen, dass sie mit Männer nicht klar kommt, also sollen die auch für den Schaden aufkommen.

4. Muslim muss niemand dabei werden. ;-)))

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein


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