Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Morgengabe etc.

Donna Amaretta, Tuesday, 12.01.2010, 02:30 (vor 5823 Tagen) @ Robert

Wo steht das? Das war ein Beispiel dafür, wie in "traditionellen"
Gesellschaften, in denen es eine Scheidung gab (in christlichen
Gesellschaften gab es m.W. keine Scheidung, ausser der "italienischen"),
versucht wurde, die nacheheliche Versorgung der Frau zu garantieren.

Robert

Als Mitgift wird,besser wurden alle beweglichen Güter bezeichnet, die die Braut mit in die Ehe brachte. Das wäre der Hausrat für die Küche, Bettwäsche und Kleidung (eventuell Schmuck).
Kurz eingeschoben: das Wort Aussteuer-Qualität kenne ich noch. Die Materialien waren hochwertig, die Stoffe handgewebt (wenn nicht, durable Ware käuflich erworben, sollte ja lebenslang halten)und bestickt. Diese Sachen sind Eigentum der Braut. Meine einstige Cousine in Süditalien bestickte
Paradebettlaken für die Aussteuer, das war Mitte 80er Jahre, und die Uroma saß jeden Abend an der Straße unter der Laterne (Straßenlaterne nutzen spart eigene Stromkosten) mit anderen Omas,
die Stuhlrücken zur Straße gedreht (nicht mit Fremden in Augenkontakt treten) und stickten und nähten.

Dann fiel mir noch die Worte "Morgengabe", Brautgabe" ein.
Ich hab mal kurz danach gesucht.

Das Wittum (lateinisch vidualitium), Widum oder Witthum bezeichnete im Mittelalter eine von Seiten des Mannes zu Gunsten des Unterhaltes seiner Ehefrau getroffene Fürsorge für den Fall, dass sie einmal Witwe werden sollte. Das Wittum war häufig gesetzlich festgeschrieben.
Ursprünglich bestand das Wittum nur aus Fahrnis (bewegliches Gut). Später wurde es zur Immobilie, die durch eine Urkunde übereignet wurde. Das Wittum wurde mehr und mehr der Morgengabe ähnlich, ja trat an ihre Stelle, bis schließlich Wittum und Morgengabe nicht mehr klar zu trennen waren. Das Wittum wurde die Versorgung der Witwen, da es lebenslänglich in ihrem Besitz blieb.

Hier ist von der Versorgung der Witwe die Rede, nicht von der Versorgung einer Geschiedenen:

in christlichen
Gesellschaften gab es m.W. keine Scheidung

Es hieß ja "bis das der Tod euch scheidet".Drum wurde da vermutlich ab und an der pöhse Gatte
oder die unliebsame Gattin dahingemeuchelt;-)

Morgengabe: historische Bedeutung
In aller Regel war die Morgengabe bei der Heirat ein Geschenk des Mannes an die Frau, konnte aber auch ein Geschenk der (verwitweten) Frau an den (zweiten) Mann oder eine gegenseitige Gabe bezeichnen. Die Morgengabe konnte am Morgen nach der Hochzeit überreicht werden, es konnte sich aber auch um eine Zuwendung handeln, die bei der Eheschließung vorgenommen wurde oder zu diesem Zeitpunkt nur versprochen wurde für den Fall des Vorversterbens des Zuwendenden. Als Zuwendung eines Ehemannes an seine Frau zu deren freier Verfügung konnte die Morgengabe insofern eine Sonderstellung einnehmen, als sie bei Vorversterben des Mannes nicht zum Nachlaß gehörte, sondern wesentlicher Bestandteil der Witwenversorgung wurde.

Islamischer Rechtskreis
In islamischen Rechtsordnungen ist eine Art von Morgengabe - häufig Brautgabe, mahr oder sadaq genannt - auch heute noch von großer Bedeutung. Sie ist nur schwer mit Instituten des deutschen Rechts vergleichbar, da sie verschiedenen Funktionen dient. Wird, wie häufig, ein Großteil der Morgengabe erst mit Scheidung der Ehe zur Zahlung an die Ehefrau fällig, dient sie der Absicherung der Frau nach der Scheidung und beschränkt bei entsprechender Höhe indirekt die Möglichkeit des Ehemannes, einseitig die Scheidung auszusprechen.

Und das noch: http://www.palm-bonn.de/morgengabe.htm
Die Morgengabe beschäftigt immer mal wieder deutsche Gerichte (Vgl. etwa OLG Stuttgart - 7 UF 233/07). Wenn die Ehe zwischen Muslimen scheitert, wird oft auch um Zahlung der Brautgabe "mahr" erörtert, die mitunter nicht ganz zutreffend als Morgengabe bezeichnet wird.

Die Morgengabe beschäftigt also, obwohl hierzulande durch den vielzitierten nachehelichen Unterhalt ersetzt, zumindest in solchen Fällen wieder deutsche Gerichte ;-)

Es muß auf jeden Fall so gewesen sein, das diese "Gaben" der Absicherung in Notfällen dienen sollten. Das kann dann eh nur für ausreichend bemittelte Menschen Geltung gehabt haben.
Ganz arme Leute durften vor Urzeiten meines Wissens nicht mal heiraten und eine Familie gründen,
wenn sie nicht nachweisen konnten, ob bzw. wie sie die ernähren können.
Auf jeden Fall hat es schon in grauer Vorzeit Regeln und Gesetze zur Versorgung der Verbliebenen gegeben.

LG Donna Amaretta


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